Informationen für Gemeinden
Gemeinden haben bei der Definition der Massnahmen des Bundes und deren Anordnung keine aktive Rolle und keine Möglichkeit zur Mitwirkung.
Hingegen kommt den Gemeinden bei der Umsetzung der durch den Bund angeordneten Massnahmen und der Bewältigung von allfälligen Folgewirkungen in ihrem Zuständigkeitsbereich eine bedeutende Rolle zu. Die Aufgaben, die es vorzubereiten und gegebenenfalls umzusetzen gilt, können dabei verschiedenen Rollen zugeordnet werden:
- Gemeinde als Energiebezüger
- Gemeinde als Behörde
- Gemeindestellen für wirtschaftliche Landesversorgung
Der vorliegende Leitfaden stellt eine Hilfestellung für die Gemeinden dar, die anstehenden Vorbereitungsaufgaben zur Bewältigung einer Energiemangellage in den drei beschriebenen Rollen zu bearbeiten.