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Arbeitshilfe für die Erstellung von Energierichtplänen

Gemeinden im Urbanen Raum und im Kompakten Siedlungsraum mit mehr als 2'000 Einwohnern haben gemäss Planungsauftrag 4.2 A des Kantonalen Richtplans bis zum Jahr 2022 einen kommunalen Energierichtplan zu erstellen. Darin sind die Möglichkeiten der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger zur Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung und der quartierweisen Wärmeversorgung aufzuzeigen.

Die Arbeitshilfe unterstützt Gemeinden und Planer bei der Erstellung von Energierichtplänen. Ziel ist eine Harmonisierung der Energierichtpläne in Umfang, Detaillierungsgrad und Qualität. Mit Anwendung der Arbeitshilfe und dem dazugehörenden Datenmodell werden das lokale Potenzial von erneuerbarer Energien und die Massnahmen zu deren Erschliessung visualisiert und energietechnische Synergien gemeinsam mit Nachbargemeinden genutzt.