Energierecht
Der Kanton Thurgau hat sich hohe energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Das Energiegesetz umfasst gesetzliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gebäuden, ein Angebot für Energieberatung und Weiterbildung sowie ein Förderprogramm.
Die Grundsätze des Energiegesetzes
- Förderung einer sparsamen und rationellen Energienutzung
- Förderung der Nutzung erneuerbarer und umweltverträglich produzierter Energien
- Minderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern
- Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes
731.1 - Gesetz über die Energienutzung
731.11 - Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Energienutzung
Verfassungskonform
Mit 84.2% Ja wurde die Volksinitiative «Ja zu effizienter und erneuerbarer Energie – natürlich Thurgau!» im Mai 2011 deutlich angenommen. Damit wird die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz als ausdrückliche Staatsaufgabe neu in der Verfassung des Kantons Thurgau verankert.