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Energierecht

Der Kanton Thurgau hat sich hohe energie- und klimapolitische Ziele gesetzt. Das Energiegesetz umfasst gesetzliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Gebäuden, ein Angebot für Energieberatung und Weiterbildung sowie ein Förderprogramm.

Die Grundsätze des Energiegesetzes

  1. Förderung einer sparsamen und rationellen Energienutzung
  2. Förderung der Nutzung erneuerbarer und umweltverträglich produzierter Energien
  3. Minderung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern
  4. Vollzug der Energiegesetzgebung des Bundes

731.1 - Gesetz über die Energienutzung

731.11 - Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Energienutzung

Verfassungskonform

Mit 84.2% Ja wurde die Volksinitiative «Ja zu effizienter und erneuerbarer Energie – natürlich Thurgau!» im Mai 2011 deutlich angenommen. Damit wird die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz als ausdrückliche Staatsaufgabe neu in der Verfassung des Kantons Thurgau verankert.

101 - Verfassung des Kantons Thurgau