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Grossverbraucher

Bundesrecht und kantonales Recht verpflichten Grossverbraucher, ihren Energieverbrauch im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren zu optimieren. Als Grossverbraucher gelten Unternehmen mit einem jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh oder einem Elektrizitätsverbrauch von mehr als 0,5 GWh. Die Rechtsgrundlagen finden sich im eidgenössischen Energiegesetz (Art. 46 Abs. 3 lit. c), in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Art. 1.44 bis 1.46 der MuKEn 2014) und im kantonalen Energienutzungsgesetz sowie der dazugehörigen Verordnung (§14EnG; § 22 EnV). In der kantonalen Energiegesetzrevision vom 1. Juli 2020 wurde der Grenzwert beim Elektrizitätsverbrauch auf 0.2 GWh gesenkt. Entsprechend wurde im kantonalen Vollzug der Begriff Grossverbraucher durch Betriebsstätten ersetzt.

Ziel der Optimierungsmassnahmen in Betriebsstätten ist eine Steigerung der Energieeffizienz. Anstelle der Anwendung von Detailvorschriften besteht die Möglichkeit, mit bestehenden Organisationen Zielvereinbarungen über die Entwicklung des Energieverbrauchs abzuschliessen. Verschiedene Betriebsstätten haben bereits freiwillige Zielvereinbarungen mit der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) oder der Cleantech Agentur Schweiz (ACT) abgeschlossen. Damit erfüllen sie die gesetzlichen Auflagen und können von der Befreiung der CO2-Abgabe oder des Netznutzungsentgelts profitieren. Die individuelle Zielvereinbarung nimmt dabei Rücksicht auf Wachstum, betriebliche Abläufe wie Wirtschaftlichkeit, Flexibilität sowie Planbarkeit und ermöglicht es den Unternehmen, die angestrebten Effizienzziele mit eigens für den Betrieb festgelegten Massnahmen zu erreichen.

Der Kanton Thurgau bietet Ihnen mit dem Kompetenz-Zentrum erneuerbare Energie-Systeme Thurgau (KEEST) eine kostenlose Erst- bzw. Vorgehensberatung an, damit Sie Ihr Unternehmen energieeffizienter betreiben können. Im Kanton Thurgau existieren zahlreiche kompetente Dienstleister (Liste), welche Sie bei der Durchführung von Energieanalysen und der Erhebung von Energieeffizienzmassnahmen unterstützen. Diverse Massnahmen werden zudem vom Förderprogramm unterstützt. Es ist uns ein Anliegen, dass die Thurgauer Betriebe ihre Energieeffizienz steigern, ihre Betriebskosten senken und die Anforderungen des Gesetzesartikels erfüllen können.

Energieverbrauchsanalyse

Fachleute und Organisationen für Grossverbraucher

Informationsverantstaltung "Optimierungsmassnahmen in Betriebsstätten" vom 21. Februar 2024 

Energieverbrauchsanalyse für ARA-Grossverbraucher

ARA-Grossverbraucher verwenden für die Energieverbrauchsanalyse bitte dieses Formular, in dem die besonderen Bedingungen der Abwasserreinigungsanlagen (ARA's) berücksichtigt sind: EVA ARA TG Vorlage

Informationen zur Analyse des Energieverbrauchs in ARA's und zum Pflichtenheft: Grossverbraucher | Kanton Zürich (zh.ch)

Hinweis: Im Kanton Thurgau können Grob- und Feinanalyse als Grundlage für das Erstellen der Energieverbrauchsanalyse verwendet werden. Sie sind jedoch nicht Pflicht.