Denkmalgeschützte Gebäude
Gebäudehüllensanierung Erleichterung: Für folgende Bauten und Bauteile können gegen Nachweis, dass die geforderten U-Werte nicht realisierbar sind, Erleichterungen bei den U-Werten gewährt werden:
- Für geschützte Bauten, die Bestandteil der Inventare des Bundes, der Kantone oder der Gemeinden sind und in diesen Inventaren als von „nationaler“ oder „regionaler" Bedeutung eingetragen sind, d.h. im Hinweisinventar des Amtes für Denkmalpflege «wertvoll» oder «besonders wertvoll» eingestuft sind;
- Für Bauteile, die von einer Behörde als „geschützt“ definiert werden.
- Fenster in Schutzobjekten (Merkblatt)