Grosse Solarstromanlagen
Verstärkter Zubau von grossen Solarstromanlagen
Dachflächen und Infrastrukturanlagen, wie zum Beispiel National- und Kantonsstrassen, Bahntrassen, Parkplätze, Abwasserreinigungsanlagen (ARA), Deponien und Kiesgruben sind geeignet, um darauf Solarstrom zu produzieren. Bisher werden jedoch erst 5 % dieses Potenzials zur Solarstromproduktion im Kanton Thurgau genutzt. Unter Einbezug von Fachleuten hat die Abteilung Energie ein Konzept erstellt, in dem die Hemmnisse für die Nutzung des Potenzials insbesondere von grossen Solarstromanlagen auf Dachflächen und Infrastrukturanlagen analysiert und Massnahmen für einen verstärkten Zubau entwickelt wurden.
Gestützt auf das vorliegende Konzept hat der Regierungsrat entschieden, mit welchen Massnahmen das Potenzial von grossen Dachflächen und Infrastrukturanlagen zur Solarstromproduktion erschlossen werden soll (RRB Nr. 755 vom 14. Dezember 2021):
- Ergänzende Einmalvergütung für grosse Solarstromanlagen ab 100 kWp ohne bzw. mit geringem Eigenverbrauch bis zum Inkrafttreten des Auktionsmodells des Bundes, die Bundesförderung startet 2023
- Erhöhung der Nachfrage nach Thurgauer Naturstrom
- Forcierung der Errichtung von Solarstromanlagen auf Dachflächen im Verantwortungsbereich des Kantons
- Erweiterung des bestehenden Gefässes "Thurgauer Energiepreis" um eine zusätzliche Kategorie "Zubau von Solarstromanlagen bzw. Anteil Solarstrom im Standardstrommix der Gemeinden"
- Beratungsangebote für Besitzerinnen und Besitzer von Dachflächen zur Senkung der Strombezugskosten durch Solarstrom-Eigenverbrauch, Vermietung grosser Dachflächen, Zusammenschluss zum Eigenverbrauch, Beteiligungsmodelle usw.
Zudem können Interessierte anhand von Machbarkeitsstudien untersuchen, wie Potenziale zur Mehrfachnutzung von Flächen in der Landwirtschaft und im Obstbau sowie von Deponien und Abbaugebieten erschlossen werden können. Der Kanton setzt sich zudem auf Bundesebene für den Abbau von rechtlichen Hürden für die Realisierung von innovativen Projekten ein.