Strom und Wärme mit Sonnenenergie
Die Nutzung der Sonnenenergie ist etabliert und hat sich bewährt, sei es zur Erwärmung von Warmwasser oder zur Stromproduktion. Das Potenzial ist aber bei weitem nicht ausgeschöpft. Die jährliche solare Einstrahlung auf die Fläche der Schweiz ist 220 Mal höher als der jährliche Energieverbrauch. Erst ein Bruchteil dieser solaren Einstrahlung wird genutzt.
Sonnenkollektoren versus Solarstromanlagen
Sonnenkollektoren wandeln die Sonnenstrahlung in Wärme um (für die Erwärmung von Brauchwarmwasser). Solarzellen hingegen wandeln Sonnenstrahlung in elektrische Energie um, sie produzieren also Strom. Solarstromanlagen werden auch Photovoltaikanlagen genannt.
Ist mein Hausdach geeignet?
Auf sonnendach.ch lässt sich mit wenigen Klicks ermitteln, wie viel Strom oder Wärme das eigene Dach produzieren kann. Zudem wird mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung das Vorgehen für die Errichtung einer Photovoltaik- und auch einer Solarwärmeanlage erklärt.
Förderung
Solarstromanlagen bis 50 MW werden mit einmaligen Investitionsbeiträgen (Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen bis 100 kW, Einmalvergütung für grosse Photovoltaikanlagen ab 100 kW) unterstützt. mehr
Bewilligungsverfahren Sonnenkollektoren und Solarstromanlagen
Bei der Erstellung von Solaranlagen werden aufgrund von Grösse, Standort und Lage, drei Fälle unterschieden:
- Keine Bewilligungs- oder Meldepflicht
- Meldepflicht (zum Meldeformular)
- Baubewilligungspflicht
Welches Verfahren bei Ihrer Anlage zur Anwendung kommt ist im folgenden Schema skizziert.
Die Richtlinie Solaranlagen richtig gut beschreibt Beispiele auf Kultur- und Naturdenkmälern und weist Bauwilligen und Behörden den Weg durch die Verfahren.
Solarstromanlagen müssen inkl. Schema durch einen Elektroinstallateur mit einer Installationsanzeige angemeldet werden. Ohne Bewilligung darf die Anlage weder angeschlossen noch in Betrieb genommen werden.
Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
Die Thurgis-Karte Beurteilung Solaranlagen zeigt, ob Ihr Gebäude als Kultur- und Naturdenkmal von kantonaler oder nationaler Bedeutung eingestuft ist (Welche Objekte werden als Kulturobjekte von kantonaler und nationaler Bedeutung angesehen?). Eine kantonale Fachkommission mit Fachleuten aus dem Amt für Energie und dem Amt für Denkmalpflege erarbeitet mit Gemeinden, Bauherrschaften und Planern Lösungen, damit auch Solaranlagen an Kultur- und Naturdenkmälern diese "nicht wesentlich beeinträchtigen“ und damit bewilligt und gebaut werden können.
Kontaktieren Sie schon vor der Planungsphase das Amt für Energie (058 345 54 80) oder das Amt für Denkmalpflege (058 345 67 00), um einen Ortstermin mit der kantonalen Fachkommission, Vertretern der Gemeinde, der Bauherrschaft und evtl. Planern zu vereinbaren.